Allgemeine Geschäftsbedingungen Richard Scholz GmbH

Bessemerstr. 38-42, 12103 Berlin
Sitz: Berlin, Amtsgericht Charlottenburg HRB 81999
Geschäftsführer: Dirk Hentschler, Doreen Krenz
Gültig ab 01.07.2001.

1 Rahmenbedingungen für alle Scholz-Leistungen
(Adressenlieferungen, Adressenvermittlung, Bereinigung und Informationsanreicherung von Kundenbeständen, Verarbeitungsleistungen, Herstellung von Werbemitteln).

1.1 Geltungsbereich
Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen, soweit nicht ausdrücklich schriftlich anderweitig vereinbart, ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen des Kunden, die wir nicht ausdrücklich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

1.2 Vertragsschluß
Der Vertrag mit dem Kunden kommt erst mit unserer Auftragsbestätigung bzw. mit Ausführung des Auftrags zustande.

1.3 Zahlungsbedingungen
Es gelten die Preise gem. aktueller Preisliste bzw. Auftragsbestätigung. Alle Preise sind Nettopreise zzgl. MwSt., Verpackungs-, Versand- und sonstiger Nebenkosten. Unsere Rechnungen sind ohne Abzug sofort nach Erhalt fällig. Bei Zahlungsverzug oder Stundung sind Verzugszinsen bzw. Stundungszinsen in Höhe von 4 %-Punkten über dem in Art. 1 § 1 des Gesetzes zur Einführung des Euro vom 9. Juni 1998 geregelten Basiszinssatzes zu zahlen. Sobald die Europäische Zentralbank einen Referenzzinssatz festlegt, der in seiner Funktion dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank entspricht, tritt dieser an die Stelle des vorgenannten Basiszinssatzes. Gerät der Kunde mit einer bereits fälligen Zahlungsverpflichtung aus dem Vertrag in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, die bei normalem Verlauf erst später zu erfüllende Restschuld auch sofort fällig zu stellen.

1.4 Lieferung
Der Liefertermin ergibt sich aus der Auftragsbestätigung bzw. den aktuell gültigen Firmenpublikationen und ist grundsätzlich unverbindlich. Die angegebenen Liefertermine beziehen sich auf den Übergabezeitpunkt an die zum Transport bestimmte Person oder Anstalt. Durch den Kunden oder durch von ihm beauftragte Unternehmen oder Personen verursachte Verzögerungen (Änderungswünsche, verspätete Informations- oder Materialbereitstellung o.ä.) können die Liefertermine auch über den zeitlichen Rahmen der Verzögerung hinaus verlängern. Anspruch auf vorrangige Bearbeitung verspäteter Aufträge besteht nicht. Höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, unverschuldetes Unvermögen auf unserer Seite oder auf der Seite unserer Vorlieferanten verlängern die Liefer- bzw. Leistungsfrist um die Dauer der Behinderung.

1.5 Haftung
Scholz übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit der gelieferten Adressen/Informationen. Scholz haftet bei Vertragsanbahnung, Vertragserfüllung oder bei unerlaubter Handlung nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Personen und Unternehmen, die durch Scholz mit der Erfüllung des Auftrages beauftragt werden. Eine Haftung für weitergehende Schäden, insbesondere für Mangelfolgeschäden, ist ausgeschlossen, es sei denn, dass wir vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. Verlangt der Kunde in Fällen, in denen uns die Leistung schuldhaft unmöglich geworden ist, wir uns in Verzug befinden oder die vertragsgegenständlichen Leistungen schlecht erfüllt haben, Schadensersatz wegen Nichterfüllung, so ist dieser nur bis in Höhe des Rechnungsbetrages für den entsprechenden Auftrag (ohne Portoanteil) geltend zu machen. Die Haftungsbeschränkung entfällt, wenn uns oder unseren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Bei allen weiteren Ansprüchen, gleich aus welchem Rechtsgrund, soweit in den vorliegenden Bedingungen nicht geregelt, haften wir stets nur, soweit wir bzw. unsere Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten haben.

1.6 Versand
Der Versand erfolgt stets auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Verzögert sich der Versand aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über.

1.7 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises unser Eigentum.

1.8 Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit nicht anders vereinbart, Berlin.

2 Adresslieferungen

2.1 Mehr- oder Minderlieferungen
Firmenadressen und die zugehörigen Kommunikations-, Marketing-, und Wirtschaftsinformationen unterliegen einem permanenten Änderungsprozess. Hierdurch bedingt können sich Abweichungen zu den in Publikationen oder Auftragsbestätigungen von Scholz genannten Stückzahlen ergeben. Eine daraus resultierende Mehr- oder Minderlieferung hat eine Anpassung des Preises gemäß Preisliste zur Folge, es sei denn, dass diese dem Auftraggeber im Einzelfalle unzumutbar ist.

2.2 Verwendung der Adressen, Vertragsstrafe
Alle gelieferten Adressen mit oder ohne Telefonnummer dürfen vom Kunden nicht häufiger benutzt werden, als vertraglich vereinbart. Ohne ausdrückliche Vereinbarung dürfen die gelieferten Adressen nur einmal für eine adressierte oder telefonische Werbeaktion verwandt werden. Die Übermittlung einer Adresse mit Telefonnummer bedeutet nicht, daß die betreffende Unternehmung/Person mit einer telefonischen Ansprache zu Werbezwecken einverstanden ist. Das Risiko einer eventuellen Abmahnung trägt der Kunde. Die Veräußerung oder Überlassung an Dritte sowie die Nutzung für weitere Werbeaussendungen ist, ebenso wie eine Verbundwerbung unzulässig. Die Beachtung dieser Vereinbarung überprüfen wir durch in die Adresslieferungen integrierte Kontroll-Adressen und Rufnummern. Jede einzelne vertragswidrige Benutzung verpflichtet den Kunden zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe des zehnfachen Entgeltes der Gesamtlieferung, in welcher auch die vertragswidrig verwandte Anschrift enthalten war. Für den Nachweis des Verstoßes genügt die Vorlage einer Kontrolladresse oder Kontrollrufnummer. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzanspruchs bleibt unberührt, wobei in diesem Fall die zu zahlende Vertragsstrafe auf die Schadensersatzforderung angerechnet wird. Die von Scholz bereitgestellten Adressen, Daten und Informationen dürfen ausschließlich im Rahmen gesetzlicher Regelungen, insbesondere des Bundesdatenschutzgesetzes, verwendet werden. Für die Einhaltung dieser Bestimmungen haftet der Auftraggeber.

2.3 Haftung
Basierend auf den unter 2.1. genannten Veränderungsprozessen und der Tatsache, dass bereits die Datenquellen fehlerhafte Informationen enthalten können, übernehmen wir keine Gewähr für die postalische und sonstige Korrektheit und Vollständigkeit der durch uns gelieferten Adresslisten/Informationen. Weiterhin haften wir auch nicht dafür, dass der Adressat das ist oder noch ist, wofür er sich ausgibt oder ausgegeben wird. Demzufolge unvermeidbare Retouren vergüten wir mit den jeweils geltenden Sätzen gem. aktuellem Katalog. Voraussetzungen hierfür sind ein unmittelbarer Einsatz der gelieferten Anschriften innerhalb eines Verwendungszeitraumes von max. 4 Wochen nach Lieferung sowie die Rücklieferung der unzustellbaren Aussendungen innerhalb eines Zeitraumes von 3 Monaten nach Lieferung. Eine Haftung für weitergehende Schäden, insbesondere für Mangelfolgeschäden, ist ausgeschlossen; ausgenommen sind vorsätzliche oder grob fahrlässige Handlungen.

3 Herstellung und Verarbeitung von Werbemitteln

3.1 Mehr- oder Minderlieferungen
Bei der Herstellung von Werbemitteln können die handelsüblichen Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Auflage nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge. Im übrigen haftet der Kunde allein dafür, daß der Inhalt der Werbemittel nicht gegen gesetzliche Bestimmungen sowie Urheberrechte verstößt.

3.2 Haftung
Beanstandungen wegen offensichtlicher Mängel der Lieferung sind innerhalb einer Ausschlußfrist von vier Wochen nach Anlieferung oder Postauflieferung bei uns zu erheben. Dabei ist die Überprüfung durch uns zu gewährleisten. Versteckte Mängel müssen uns unverzüglich nach deren Entdeckung angezeigt werden. Mängel eines Teils der Lieferung berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung. Eine Haftung für Mangelfolgeschäden, mit Ausnahme vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Handlungen unserer Erfüllungsgehilfen ist ausgeschlossen. Für schuldhafte Versand- und Kuvertierungsfehler haften wir nur bis zur Höhe des Rechnungsbetrages für den betreffenden Auftrag ohne Portoanteil. Bei Verlust oder Beschädigung beigestellter Materialien haften wir nur bis zur Höhe des Material- oder Herstellungswertes.

3.3 Porto
Die Portogebühren sind, gegen entsprechende Vorausrechnung, spätestens 3 Tage vor Posteinlieferung unwiderruflich an Scholz zu entrichten. Vor Zahlungseingang sind wir zur Postauflieferung nicht verpflichtet.

3.4 Materialbereitstellung durch den Kunden
Vom Kunden bereit zu stellende Materialien sind uns in einwandfreiem Zustand gemäß der in der Auftragsbestätigung genannten Spezifikation frei Haus anzuliefern. Die Materialien werden bei uns weder einer Mengen- noch einer Qualitätskontrolle unterzogen. Zum Ausgleich von Auflagedifferenzen und Rückverlusten, z.B. beim Postfertigmachen, ist eine Mehrlieferung des zu verarbeitenden Materials von 5 % erforderlich. Die Kosten für die Entsorgung von Verpackungsmaterial werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Die inhaltliche Haftung (gem. 2.2.) liegt ausschließlich beim Kunden. Entsprechen die vom Kunden bereitgestellten Materialien nicht den angeforderten Spezifikationen oder sind diese bei der Anlieferung beschädigt, sind evtl. entstehende Mehraufwände vom Kunden zu tragen. Restmaterial von Werbeaussendungen wird von uns nach der Auftragsabwicklung vernichtet, soweit der Kunde nicht innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt unserer Restemeldung etwas anderes bestimmt.

4 Bereinigung und Informationsanreicherung von Kundenbeständen

4.1 Bereinigung- und Korrektur von Kundenbeständen
Die Korrektur oder Löschung von fehlerhaften Kundenanschriften erfolgt auf Basis der Scholz zur Verfügung stehenden aktuellsten Referenzdateien und Programme. Fehler können auf Grund der unter 2.1 genannten Fluktuation der Unternehmen, sowie der marktüblichen Einschränkungen der EDV-technischen Verfahren nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden.

4.2 Informationsanreicherung von Kundenbeständen
Die Referenzierung und die Informationsergänzung unterliegt den in 4.1. genannten Einschränkungen.

4.3 Haftung
Eine Haftung für die unter 4.1. und 4.2 genannten Einschränkungen ist ausgeschlossen. Darüber hinaus gehende Fehler bei der Datenverarbeitung und -zuordnung, bei denen uns bzw. unseren Erfüllungsgehilfen ein Verschulden zur Last fällt, werden von uns, soweit möglich, kostenlos berichtigt. Ist eine Berichtigung nicht möglich, ist unsere Haftung auch hier bis zur Höhe des Rechnungsbetrages für den Auftrag begrenzt. Die Haftungsbegrenzung entfällt, soweit uns bzw. unseren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Beanstandungen wegen fehlerhafter Leistungen sind uns nach Kenntnisnahme durch den Kunden unverzüglich mitzuteilen. In jedem Falle ist uns die Möglichkeit einer Nachbesserung einzuräumen.

5. Geheimhaltung
Scholz ist Dritten gegenüber bezüglich Inhalt und Umfang der für den Auftraggeber zu erbringenden Leistungen und der vom Auftraggeber erhaltenen Daten zur Verschwiegenheit verpflichtet. Scholz ist nicht berechtigt, Informationen, die im Rahmen einer Auftragsabwicklung zugänglich gemacht wurden, Dritten zu überlassen.

6. Sonstiges
Alle von den o.g. Bedingungen abweichenden Vereinbarungen bedürfen zur Gültigkeit der Schriftform. Sollte eine der o.g. Bedingungen unwirksam sein, so wird die Gültigkeit der übrigen davon nicht berührt.

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